Was beinhaltet das im Einzelnen?
Atteste
Ärztliche Atteste können z.B. notwendig sein zur Vorlage bei dem Arbeitgeber, bei der Reiserücktrittsversicherung, zur Vorlage bei dem Arbeitsamt und bei einigen anderen Adressaten.
Atteste sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, die Kosten betragen im Regelfall bis 15€.
Hiervon ausgenommen sind Corona-Impfatteste, diese werden vom Bund übernommen.
Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung wird auf Anforderung des Arbeitgebers bei Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren durchgeführt, um die gesundheitliche Eignung für die berufliche Tätigkeit festzustellen. Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen üblicherweise vom Arbeitgeber ausgehändigt. Die Kosten dieser Untersuchung übernimmt das Land NRW.